Kennzeichnung bei EinWeg mit Pfand/Mehrweg

Die Bundesländer sind gefordert - Experten in NRW begrüßen eine Kennzeichnung, lehnen aber eine Zwangsabgabe ab

Kennzeichnung Einweg

Seit 2013 steckt die „Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen“ der Bundesregierung im Bundesrat fest. Nun sind die Länder gefordert, sich für eine Kennzeichnung von Einweg und Mehrweg im Sinne des Verbrauchers einzusetzen. Deshalb forderten Experten in einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses in Nordrhein-Westfalen am 12. März 2015 eine sinnvolle und zielgerichtete Wertstoffpolitik im Einwegsystem zu schaffen. Der hier besprochene Antrag „Mehrwegquote stabilisieren und erhöhen“ der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Piraten wurde letztes Jahr am 23. September eingebracht. Die Antragsteller fordern die Landesregierung auf, Maßnahmen zur besseren Kennzeichnung von Mehrweg-Gebinden zu beschließen und durch eine Öffentlichkeits-Kampagne Bürger für die vermeidlichen ökologischen Vorteile von Mehrwegflaschen zu sensibilisieren.

Als nicht sinnvoll dagegen erachtet eine Vielzahl der Sachverständigen die geforderte Zwangsabgabe für bepfandete Einweggetränkeverpackungen. Durch gemeinsame konzertierte Aktionen zwischen den Sozialpartnern sei es gelungen, „gute Industriearbeitsplätze“ mit tarifvertraglichen Regularien und Mitbestimmungsstrukturen im Bereich der Dosenherstellung und deren Zulieferern für die Zukunft zu sichern. Wenn Unternehmen aufgrund einer unsachgerechten Rechtslage anfingen ihre Investitionen innerhalb der Verpackungsindustrie zurückzuhalten, könne dies schnell das Aus für eine ganze Branche bedeuten, warnte Ali Yener von der IG Metall Koblenz in seiner öffentlichen Stellungnahme an den Landtag NRW. Die Diskussion um eine Zwangsabgabe würde ein Klima der Verunsicherung und Angst um die Arbeitsplätze unter den Beschäftigten schaffen. Dabei zeigen die Arbeitsmarktzahlen in der alkoholfreien Getränkeindustrie ein deutliches Wachstum von 3 Prozent bei gleichzeitig steigender Einweg- und sinkender Mehrwegquote.

Die Diskussion entbehrt dabei jeder ökologischen Basis. In den vergangenen 15 Jahren hat eine Reihe von Marktveränderungen stattgefunden, die Einfluss auf die ökologische Performance der unterschiedlichen Verpackungssysteme haben. Die Umweltwirkungsprofile von Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen aus den großen Ökobilanzstudien des Umweltbundesamtes der Jahre 1995 und 2000 bilden heute auf keinen Fall mehr die aktuellen Marktverhältnisse ab, erklärte Jürgen Heinisch, Geschäftsführer der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM), in seiner öffentlichen Stellungnahme an den Landtag NRW.

Auch die Vertreter des Handelsunternehmen Lekkerland, des Forums Getränkedose und der Arbeitsgemeinschaft konsumenten- und ökologieorientierter Getränkeverpackungen sowie der BGVZ bemängelten, dass Klarheit nicht durch eine unsachgerechte Gegenüberstellung zwischen Einweg und Mehrweg geschaffen wird, sondern es zu einer generellen Neubewertung der Ökobilanzen der beiden Systeme kommen müsse. Die beiden Pfandsysteme müssen mit ihren spezifischen Eigenschaften in Bezug auf Gewicht, Rück-, Umlauf-, und Recyclingquoten sowie Transportdistanzen als gleichwertige Systeme beurteilt werden. Die Kriterien für eine sachgerechte Erhebung der Ökobilanzen für Getränkeverpackungen werden derzeit in einem Vorhaben des Umweltbundesamtes erarbeitet.

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