Verpackungsgesetz

Mit dem am 01. Januar 2019 in Kraft getretenen neuen Verpackungsgesetz wurde die bestehende Verpackungsverordnung weiterentwickelt. Ziel ist es, das Recycling von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern bzw. Verpackungen zu vermeiden. Es ist ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und für deutlich mehr Ressourcenschonung.

Was ändert sich mit dem Verpackungsgesetz?

Mit Inkraftreten ab Anfang 2019 werden nicht nur Änderungen auf die Verbraucher zukommen, sondern auch auf Wirtschaft und Handel. Die Hersteller und Händler werden angehalten, recyclingfähige Verpackungen zu verwenden, um künftig deutlich höhere Recyclingquoten zu erreichen. Der Verbraucher hingegen bekommt mehr Transparenz am Regal, um zwischen EinWeg mit Pfand und Mehrweg unterscheiden zu können. Das Verpackungsgesetz sieht auch vor, die Pfandpflicht auszuweiten. Damit kommen künftig Getränkeverpackungen wie Fruchtschorlen in den Rücknahmeautomat und nicht mehr in den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne.

Erhöhung der Recyclingquoten von Wertstoffen

Um eine Rohstoffwende einzuleiten, müssen Ressourcen geschont, erfolgreiches Recycling umgesetzt und die Nutzung von Sekundärrohstoffen gefördert werden. Dies schont nicht nur die natürlichen Ressourcen, sondern vermeidet Abfall, spart Energie und verringert die CO2-Emissionen und die thermische Verwertung.

Metalle, darunter Aluminium, Eisen bzw. Weißblech sollen ab 2019 zu 80 Prozent, ab 2022 zu 90 Prozent dem Recycling zugeführt werden. Für Verbundstoffe bzw. Getränkekartons wurden die gleichen Quoten festgelegt. Am deutlichsten erhöht sich die Quote für Kunststoffverpackungen von bisher 36 Prozent bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent.

Die RAL Gütegemeinschaft Wertstoffkette PET-Getränkeverpackungen e.V. strebt mit der Getränkeindustrie bei der Herstellung von neuen Flaschen einen höheren Einsatz von rPET an: Von den bisher durchschnittlich 26 Prozent sollen bis zum Jahr 2022 50 Prozent Rezyklat verwendet werden, um den Wertstoffkreislauf noch nachhaltiger zu gestalten.

Für die Recyclingbranche bedeutet das Verpackungsgesetz auch Investitionssicherheit. Sie können nun in neue Sortier- und Recyclinganlagen investieren bzw. bestehende Kapazitäten aufrüsten.

Höhere Recycling-Quoten für Wertstoffe!

Recyclingquoten ab 2019

Ökodesign für mehr Recycling

Durch die Einführung von Lizenzentgelte erhalten Verpackungshersteller einen finanziellen Anreiz, recycelbare Verpackungen herzustellen und mehr Sekundärrohstoffe zu nutzen. Dazu wurde in der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister der Expertenkreis III gegründet, der sich unter anderem mit recyclingfähigem Design befasst. Auch der von der IK Kunststoff initiierte runde Tisch, beschäftigt sich seit 2014 mit dem Thema „Eco Design von Kunststoffverpackungen“.

Ausweitung des Pfandsystems

Das Verpackungsgesetz sieht auch eine Ausweitung der Pfandpflicht vor. Somit werden Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure und Milcherzeugnismischgetränke wie z. B. Energydrinks mit Molkeanteil ab 2019 mit 25 Cent bepfandet. Damit kommen z. B. Fruchtschorlen künftig in den Rücknahmeautomat und nicht mehr in den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne. Verbraucher sollten darüber frühzeitig informiert werden! Denn ohne die Rückgabe der zusätzlichen Gebinde durch den Kunden, wird die Einhaltung der Recyclingquoten erschwert.

Der Begriff ökologisch vorteilhaftes Einweg wurde im Gesetz komplett gestrichen.

Die Pfandsysteme ab 2019

Pfandsysteme ab 2019
Verpackungstruktur von Getränkeverpackungen ab 2019

Kennzeichnung Einweg/Mehrweg am Point of Sale

Mit dem Gesetz soll auch das Mehrwegsystem gestärkt werden. Damit sich der Verbraucher bewusst für EinWeg mit Pfand oder eine Mehrwegflasche entscheidet, wurde eine verpflichtende Regalkennzeichnung ab dem 01.01.2019 eingeführt. Neben den Preis wird der Verbraucher mit den Worten „Einweg“ und „Mehrweg“ über das entsprechende Getränkesystem informiert.

Schon im Juni 2016 haben Getränkeindustrie und Handel eine Initiative Freiwilige Kennzeichnung Einweg mit Pfand zur freiwilligen zusätzlichen Kennzeichnung auf den Weg gebracht. Über 40 Unternehmen beteiligten sich bereits zum Start an der Initiative. Damit konnten ca. 84 Prozent des Marktvolumens von EinWeg mit Pfand abgedeckt werden. Tendenz steigend. Die Teilnehmer verpflichten sich die zusätzlichen Informationen „Einweg“, „Pfand“ sowie die Pfandhöhe von 0,25 Euro anzubringen.

Mehrwegquote von 70 Prozent

Neben der Regalkennzeichnung strebt das Gesetz auch eine Mehrwegquote von 70 Prozent an, um das Mehrwegsystem zu stärken. Sanktionen, sollte die Zielquote bis Ende 2021 nicht erreicht werden, sind nicht vorgesehen.

Es ist jedoch bekannt, dass die ursprünglichen Ziele der gesetzlichen Mehrwegquote für Getränkeverpackungen weitgehend verfehlt worden sind. Der Gesetzgeber hat seinerzeit mit der Einführung eines gesetzlichen Pflichtpfandes auf (bestimmte) Einweg-Getränkeverpackungen jedoch auf die dauerhafte Unterschreitung dieser Quote reagiert. Da das Pflichtpfand nunmehr dauerhaft zur Anwendung kommen soll, ist der Quoten-Verweis somit überholt.

Auch hinsichtlich der ökologischen Bewertung von Einweg- bzw. Mehrwegsystemen ist eine pauschale Schwarz-Weiß-Betrachtung inzwischen nicht mehr sachgerecht, da sich beide Systeme in zentralen Punkten weiterentwickelt haben. EinWeg mit Pfand benötigt heute weniger Material, erzielt hohe Recyclingquoten und wird zunehmend aus Recyclingmaterial hergestellt. Damit ist EinWeg mit Pfand schon heute ein Beispiel für einen funktionierenden Wertstoffkreislauf.

Sollte die Mehrwegquote nicht erreicht werden, fordert der BGVZ neue und unabhängige Ökobilanzen, um die ökologischen Unterschiede von EinWeg mit Pfand und Mehrweg an der aktuellen Marktsituation darlegen zu können.

Was das Erreichen der 70-Prozent-Mehrwegquote bedeutet, untersucht die Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM), welche der BGVZ in Auftrag gab. Zu den erhellenden Ergebnissen kommen Sie hier.