BGVZ lehnt Forderung von Bündnis 90/Die Grünen ab

Geforderte Lenkungsabgabe ist unverhältnismäßig und nicht zielführend

Einweggetränkevperackungen mit Pfand

Der Bund Getränkeverpackungen der Zukunft (BGVZ) lehnt die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nach einer Lenkungsabgabe für EinWeg mit Pfand als unverhältnismäßig und nicht zielführend für eine sinnvolle und zukunftsweisende Kreislaufwirtschaft ab.

Die Bundesregierung hat bereits im April 2010 den Sachverhalt durch das unabhängige bifa Umweltinstitut im Auftrag des Umweltbundesamts evaluieren lassen und kommt zu der klaren Einschätzung, dass „eine Lenkungsabgabe im Ergebnis kein geeignetes Mittel darstellen würde.“

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 14.01.2015 einen Antrag mit Forderungen zur Erhöhung des Mehrweganteils an Getränkeverpackungen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, eine zusätzliche Lenkungsabgabe zum bestehenden Pfand für Einweggetränkeverpackungen einzuführen, die Pfandpflicht auf nicht erfasste Getränkesegmente auszuweiten, eine Kennzeichnung auf der Getränkeverpackung selber einzusetzen und eine öffentliche Informationskampagne für das Mehrwegsystem durchzuführen.

EinWeg mit Pfand hat sich seit seiner Einführung als Innovations- und Investitionstreiber etabliert. Die Forderungen gefährden die nachweislichen Erfolge des Einwegpfandsystems in Deutschland.

Zurück