Häufig gestellte
Fragen und Antworten

Woran erkennt man EinWeg mit Pfand?

EinWeg Getränke mit Pfand unterliegen einer Pfand-Kennzeichnungspflicht. Laut Verpackungsverordnung müssen Vertreiber Getränke in EinWeg mit Pfand vor dem Inverkehrbringen deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig kennzeichnen.

In der Deutschen Pfandsystem GmbH sind Getränkedosen und Einwegflaschen seit dem 1. Mai 2006 mit einem einheitlichen Logo gekennzeichnet. Außerdem werden ein elektronisch lesbarer Strichcode und eine weitere Sicherungskennung aufgedruckt.

Im Rahmen einer Verbände-Initiative von 2016 bringen alle beteiligten Unternehmen die drei zusätzlichen Informationen „Einweg“, „Pfand“ sowie die Angabe der Pfandhöhe (0,25 €) auf Etiketten von EinWeg Getränke mit Pfand an. Eine flächendeckende Umstellung der Kennzeichnung durch die Unternehmen ist bis Ende 2017 geplant.

Wie funktioniert das Pfandsystem in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 2003 gilt in Deutschland eine Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen. Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen schreibt Pfand in Höhe von 25 Cent auf bestimmte Einwegverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter vor. Betroffen von dieser Regelung sind Mineralwasser, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke. Von der Pfandpflicht befreit sind wiederum Saft, Milch, Wein und Spirituosen sowie Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von unter 0,1 Liter und über 3,0 Liter.

Der Verbraucher kann EinWeg mit Pfand in jedem Supermarkt, in Tankstellen oder einem der nahezu 40.000 speziellen Rückgabeautomaten in Deutschland zurückgeben.

Zur Realisierung der umfassenden Pfanderstattungspflicht innerhalb der Getränkewirtschaft wurde im Jahr 2005 die Deutsche Pfandsystem GmbH gegründet. Diese gibt einen rechtlichen Rahmen für den Pfandausgleich (Pfand-Clearing) zwischen den am System teilnehmenden Unternehmen.

Was passiert mit leeren Einwegflaschen und Getränkedosen?

Seit dem 1. Mai 2006 können leere bepfandete Einwegflaschen und Getränkedosen überall dort zurückgegeben werden, wo bepfandete EinWeg Getränke mit Pfand verkauft werden.

Die leeren Einwegflaschen und Getränkedosen werden im Handel gesammelt, vorsortiert und gepresst. Anschließend werden die Getränkeverpackungen im Zentrallager zu Ballen zusammengepresst und zu den jeweiligen Recyclingwerken transportiert.

PET-Flaschen werden dort farblich sortiert und die Deckel und Etiketten abgetrennt – auch diese werden wiederverwertet. Im nächsten Schritt werden Flaschen gemahlen und gewaschen, anschließend getrocknet, geschmolzen und zu Granulat – dem sogenannten Rezyklat – verarbeitet. Zur Herstellung von neuen PET-Flaschen wird in der Kunststoffverarbeitung das Rezyklat mit neuem PET-Kunststoff vermischt und geschmolzen. Dieses Gemisch bietet die Basis für sogenannte Preforms. Beim Abfüller werden diese erhitzt und zu ihrer eigentlichen Flaschenform aufgeblasen. Anschließend werden die fertigen Flaschen etikettiert, abermals gründlich gereinigt und befüllt. Vom Abfüller aus gelangen die wieder befüllten PET-Einwegflaschen über das Zentrallager zurück zum Händler und damit auch zum Endverbraucher. Der Wertstoffkreislauf schließt sich hier vollständig.

Der Kreislauf bei Aluminiumdosen ist ebenfalls geschlossen. Beim Recyclingwerk werden die gepressten Ballen zerkleinert und anschließend mit Hilfe von Heißluft entlackt und im Ofen eingeschmolzen. Das flüssige Metall im Recyclingofen wird zu sogenannten Walzbarren gegossen. Nachdem der Aluminiumblock fest geworden ist, wird er im Walzwerk wieder zu Blech ausgewalzt. Aus diesem Blech können die Dosenhersteller dann neue Getränkedosen fertigen. Auch hier schließt sich der Kreislauf.

Wie kann EinWeg mit Pfand dabei helfen Abfall zu vermeiden?

Abfallvermeidung ist vor dem Recycling das oberste Ziel der Bundesregierung in der Umsetzung der sogenannten Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Unter dem Grundsatz der Produktverantwortung werden Hersteller und Handelsunternehmen gemeinsam dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Abfall zu ergreifen und kontinuierlich fortzuentwickeln.

EinWeg mit Pfand ist ein Vorzeigesystem für eine gelungene Produktverantwortung entlang des gesamten Wertstoffkreislaufes, der wechselseitig auf Herstellungsprozess und Abfallbehandlung einwirkt und alle Beteiligten zu einer Betrachtung des gesamten Kreislaufes motiviert. So werden heute zum Beispiel allein durch die kontinuierliche Produktentwicklung und der konsequenten Einsparung an Material zur Herstellung von PET-Flaschen und Dosen bereits erhebliche Mengen Abfall vermieden.

Was bedeutet “Littering”?

Littering bezeichnet das achtlose Wegwerfen (Vermüllung, engl. littering) von Abfall in öffentlichen Plätzen und Straßen. Vor allem die Verunreinigung von öffentlichen Parks durch leere Flaschen und Dosen war vor der Einführung des Pflichtpfandes ein Problem in Deutschland. So wurde das Littering durch Flaschen und Dosen vor Einführung der Pfandpflicht auf etwa ein Fünftel des gesamten Litteringaufkommens geschätzt.

Heute findet ein Littering von EinWeg mit Pfand in Deutschland quasi nicht mehr statt. Seit der Einführung des Einwegpfandsystems im Jahr 2003 sorgt der finanzielle Anreiz des Pfandes dafür, dass 98,5 % der PET-EinWeg-Flaschen und Dosen mit Pfand vom Verbraucher zurückgebracht werden. Zudem kann EinWeg mit Pfand ganz einfach und bequem überall in Deutschland – an Kiosken, Tankstellen oder in Supermärkten und an jedem der rund 40.000 speziellen Rücknahmeautomaten – zurückgegeben werden.

Sind Mehrweggetränkeverpackungen nicht umweltfreundlicher als EinWeg mit Pfand?

Hersteller und Handel haben seit der Einführung des Einwegpfandsystems gemeinsam daran gearbeitet, PET-Einwegflaschen und Getränkedosen noch verbraucher- und umweltfreundlicher zu machen. Eine 1,5-Liter-PET-Einwegflasche ist heute 21 Prozent leichter als vor zehn Jahren. Das spart nicht nur Rohstoffe sondern vor allem Energie und vermindert den CO2-Ausstoß beim Transport. Die konsequente Produktentwicklung, die Gewichtsreduktion und die Einrichtung einer effizienten Rücknahme- und Transportinfrastruktur haben dazu geführt, dass das EinWeg mit Pfand heute aktiv zum Klima- und Ressourcenschutz in Deutschland beiträgt. Zudem werden heute 98,5 Prozent der leeren bepfandeten Einweggetränkeverpackungen vom Verbraucher zurückgebracht und landen nicht mehr achtlos in der Landschaft. Mit einer Recyclingquote von bis zu 99 Prozent* sind EinWeg mit Pfand Verpackungen somit vom Abfallprodukt zu einem wertvollen Rohstoffreservoir geworden.

Aus diesen Gründen sind wir der Ansicht, dass heute nicht mehr pauschal behauptet werden kann, dass Mehrweggetränkeverpackungen umweltfreundlicher als EinWeg mit Pfand sind. Neue Ökobilanzen sind der einzige Weg, um diese Frage faktisch zu beantworten. Deshalb fordert der BGVZ die ökologische Neubewertung von Getränkeverpackungen unter Berücksichtigung der heutigen Marktstrukturen.

* Je nach Materialart unterschiedlich

Sind Weichmacher in der PET-Flaschen enthalten?

Beim Namen PET denkt der Verbraucher oft an Phthalate, die als Weichmacher verwendet werden. Einige Weichmacher wirken hormonähnlich. Bei der Herstellung von PET-Flaschen werden Phthalate und andere Weichmacher nicht eingesetzt. Das Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bestätigt, dass in PET-Flaschen keine hormonähnlichen Stoffe enthalten sind.

Werden bei der Herstellung von PET-Flaschen östrogenwirksame Substanzen verwendet?

Bei der Herstellung von PET-Flaschen können Antimonverbindungen als Katalysator verwendet werden. Antimon hat eine sehr geringe östrogene Wirksamkeit. Laut Angaben des BfR wurde in Mineralwasser Konzentrationen von bis zu 2 Mikrogramm Antimon pro Liter nachgewiesen. Diese Werte unterschreiten den EU Grenzwert 40 Mikrogramm pro kg Lebensmittel deutlich.

Gehen hormonähnliche Substanzen aus der PET-Flasche in das Getränk über?

Laut Angaben des BfR wurden in Studien die östrogene Aktivität von Mineralwässern untersucht. Dabei wurde in einigen Fällen eine östrogene Aktivität nachgewiesen. Diese war jedoch ca. 10.000-fach geringer als die natürliche östrogene Aktivität von Getränken wie Milch, Bier oder Rotwein.

Der Vergleich zwischen Mineralwässern aus PET-Flaschen und solchen aus Glasflaschen zeigte keinen Unterschied hinsichtlich der östrogenen Aktivität. Daher ist laut BfR nicht davon auszugehen, dass diese geringe Aktivität auf die PET-Flasche zurückzuführen ist.

Ist in PET-Flaschen und Dosen Bisphenol A enthalten?

Bisphenol A (BPA) ist eine chemische Verbindung, die in Lebensmittelkontaktmaterialien, beispielsweise Verpackungen, aber auch in anderen Verbrauchsgütern Einsatz findet und hormonähnlich (östrogen) wirken.

In PET-Flaschen ist BPA nicht enthalten.

In minimalen Spuren kommt BPA in manchen Getränkedosen vor. Ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Bewertung der Gesundheitsrisiken durch die Verwendung von BPA in Lebensmittelbedarfsgegenständen zeigt, dass BPA kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Die Menge an BPA die von den Verbraucher aufgenommen wird, ist deutlich weniger als die Mengen, die gesundheitlich bedenklich wären. BPA-freie Beschichtungssysteme stehen bisher nur sehr begrenzt zur Verfügung und bedürfen zum Teil noch der gesundheitlichen Bewertung.

Auch die Bundesregierung stellte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage fest, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für ein generelles Verbot von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien gibt. Aufgrund dessen wird auch keine „nationale Regelung“ hinsichtlich einer Herabsetzung des Grenzwertes verfolgt.

Stellt Aluminium eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar?

In der öffentlichen Diskussion um die angebliche Gefahr durch Aluminium für die menschliche Gesundheit muss zunächst zwischen dem Aluminiummetall und Aluminiumverbindungen unterschieden werden.

Aluminium ist das häufigste Metall der Erde. Aufgrund seines unedlen Charakters kommt es jedoch ausschließlich in gebundener Form vor. Dementsprechend sind Aluminiumverbindungen auch in zahlreichen unverarbeiteten Lebensmitteln zu finden und können so über die Nahrung aufgenommen werden.

Verpackungen aus oder mit Aluminium sind überwiegend beschichtet oder lackiert, wodurch ein Korrosionsangriff des Füllguts auf das Aluminium und eine mögliche Freisetzung von Aluminiumverbindungen in das Produkt verhindert werden. Das metallische Aluminium wird sozusagen vor den Füllgütern geschützt. (Quelle: „GDA aktuell – Spezial: Aluminium und Gesundheit“, Februar 2017).

Gibt es ähnliche Pfandsysteme auch im Ausland?

EinWeg mit Pand ist ein Vorzeigesystem für einen innovative und effizienten Wertstoffkreislauf. In einigen europäischen Ländern wie Estland, Schweden, Norwegen, Niederlande, Schweiz, Kroatien, Finnland und Dänemark gibt es ebenfalls nationale Pfandsysteme für Getränkeverpackungen. In den USA und Australien haben einzelne Bundesstaaten Pfandregelungen eingeführt. Die verschiedenen Systeme unterscheiden sich darin, welche Getränkeverpackungen sie umfassen, wieviel Pfand jeweils erhoben wird und welche Regeln es bei der Rückgabe einzuhalten gilt. Das älteste Pfandsystem hat dabei Schweden, wo es schon seit 1885 ein Pfandsystem für die standardisierte 3-ccl-Glasflasche gibt.

Was regelt die Verpackungsverordnung?

Mit der 1991 eingeführten Verpackungsverordnung sollte der Verpackungsmüll reduziert und eine Abkehr von der Wegwerfgesellschaft eingeleitet werden. Erstmalig wurde in der Verordnung das Prinzip der Produktverantwortung festgeschrieben, das Hersteller verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen und bei ihrer Entsorgung mitzuwirken. Zuvor war dies allein Aufgabe der Kommunen gewesen. Auf Grundlage der Verpackungsverordnung wurde in Deutschland flächendeckend das Duale System in Verantwortung der Wirtschaft zur Entsorgung der Produktverpackungen eingerichtet. Die Verpackungsverordnung bildete auch die Grundlage für die Einführung des Pflichtpfandes auf Einweggetränkeverpackungen, das 2003 in Kraft trat.

Was soll das Verpackungsgesetz regeln?

Zum 01. Januar 2019 wird die Verpackungsverordnung durch das Verpackungsgesetz abgelöst. Ziel ist es, das Recycling von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern bzw. Verpackungen zu vermeiden. Ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und für deutlich mehr Ressourcenschonung.

Mit Inkraftreten ab Anfang 2019 werden nicht nur Änderungen auf die Verbraucher zukommen, sondern auch auf Wirtschaft und Handel. Die Hersteller und Händler werden angehalten, recyclingfähige Verpackungen zu verwenden, um künftig deutlich höhere Recyclingquoten zu erreichen. Der Verbraucher hingegen bekommt mehr Transparenz am Regal, um zwischen EinWeg mit Pfand und Mehrweg unterscheiden zu können. Das Verpackungsgesetz sieht auch vor, die Pfandpflicht auszuweiten. Damit kommen künftig Getränkeverpackungen wie Fruchtschorlen in den Rücknahmeautomat und nicht mehr in den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne.