Kreislaufwirtschaft

Das Abfallrecht in Deutschland wurde erstmals 1972 in einem eigenen Gesetz (Abfallbeseitigungsgesetz) zusammengefasst und im Jahr 1986 durch die 4. Abfallbeseitigungsnovelle novelliert. Damals stand die gefahrlose Beseitigung vor allem von gesundheitsgefährdenden Abfällen im Vordergrund. Mitte der neunziger Jahre ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft getreten und löste damit die Abfallbeseitigungsnovelle ab. Mit dieser gesetzlichen Weiterentwicklung spielt die Vermeidung und Verwertung mit dem Ziel der Reduzierung der zu entsorgenden Abfälle eine zunehmende Rolle.

Wertstoffkreislauf

Das deutsche Abfallrecht: Geschichte, Grundprinzipien & Ziele

Heute ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen – das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Oberstes Ziel der im Gesetz verankerten Maßnahmen und Vorgaben ist es natürliche Ressourcen zu schonen, Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen sowie das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen zu fördern. Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz tritt damit immer mehr die Ziele Klimaschutz und Ressourcenschonung für die Abfallwirtschaft in den Vordergrund.

Unterstützt wurden die Ziele der modernen Abfallwirtschaft durch eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Verordnungen. 1991 trat für die Verpackungsindustrie die Verpackungsverordnung in Kraft. Ziel der Verordnung war die Reduzierung des Verpackungsmülls sowie die Abkehr von der Wegwerfgesellschaft. Die Verpackungsverordnung durchlief mehrere Novellen. Abgelöst wurde diese Verordnung vom Verpackungsgesetz, das Anfang Juli 2017 erlassen wurde und seit dem 01. Januar 2019 gilt.

Der Wertstoffkreislauf – ein erfolgreiches System zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung

Die im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerten Ziele Klimaschutz und Ressourcenschonung werden durch den Wertstoffkreislauf im EinWeg mit Pfand System aktiv umgesetzt und ständig weiterentwickelt. Durch Investitionen in Innovationen über die letzten dreizehn Jahre haben Hersteller und Handel folgende Erfolge umsetzen können:

  • Eine nahezu vollständige Rückführung in den Wertstoffkreislauf: 98,5 Prozent der EinWeg mit Pfand Verpackungen werden vom Verbraucher wieder in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt

  • Hohe Recyclingquoten: 97,3 Prozent bei PET-Flaschen und 99 Prozent bei Metalldosen

  • Materialeinsparung: Eine Reduzierung des Packmittelgewichts bei PET-Flaschen um 16,04 Prozent und bei Aluminiumdosen um 10,6 Prozent

  • Ressourcenschonung: Durch die aktive Substitution von Mehrweg durch EinWeg mit Pfand und den Innovationen in der Packmittelherstellung konnte der Packmittelverbrauch um 588.000 Tonnen (38 Prozent) reduziert werden

  • Materialeffizienz: Im Vergleich zu 2002 ist die Materialeffizienz bei Einweg-Kunststoff um 38,4 Prozent und bei der Dose um 26,4 Prozent gestiegen. Die Materialeffizienz bei Getränkeverpackungen wird durch drei Faktoren beeinflusst: Materialeinsparung, qualitativ hochwertiges Recycling und der Verbesserung der Produktqualität hinsichtlich Lebensdauer und Stabilität.

Durch materialeffiziente Gebinde, hohe Recyclingquoten und qualitativ hochwertiges Recycling sowie durch einen nahezu vollständig geschlossenen Wertstoffkreislauf werden Ressourcen effektiv geschont und Abfall vermieden. EinWeg mit Pfand hat sich somit zu einem Vorzeigebeispiel für eine gelungene, "wirkliche" Produktverantwortung durch einen Wertstoffkreislauf, welcher wechselseitig auf Herstellungsprozess und Abfallbehandlung einwirkt, entwickelt.

System zur Abfallvermeidung

KrWG: Der weg zur Novellierung

Den Entwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union brachte die Bundesregierung bereits im Februar 2020 ein. Auf die Stellungnahme in einem Beschluss des Bundesrates reagierte die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung. Sie legte einen Gesetzesentwurf in den Bundestag vor, der jedoch nur wenige der vom Bundesrat erwünschten Änderungen berücksichtigte, und überwies diesen an den Umweltausschuss. Die Beratung fand schließlich nach der Sommerpause statt.

Umsetzung der SUP Richtlinie

Zusätzlich zur Novellierung des KrWG wird die Bundesregierung die SUP-Richtlinie durch Rechtsverordnungen umsetzen. Über das Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik informiert die Pressemitteilung des BMU.

Der Bundesrat lässt die Novelle des KrWG zu

Indem der Bundesrat die Novelle des KrWG passieren ließ, trat das Gesetz im Oktober 2020 in Kraft. Neben der EU-Abfallrahmenrichtlinie und der EU-SUP-Richtlinie wurden damit Änderungen der Verpackungsrichtlinie sowie der Elektroaltgeräte-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. In relevanten Bereichen übersteigt das nationale Gesetz übrigens sogar die gesetzlichen Vorgaben der EU. Der Rechtsrahmen für einen ökologischen Progress der bestehenden Regeln wurde mit dem verabschiedeten KrWG gelegt.

Was wird mit dem novellierten KrWG gelten?

In der öffentlichen Beschaffung sind recycelte Produkte zu bevorzugen. Gegen die Vernichtung von Neuwaren oder Rücksendungen kann der Staat rechtlich vorgehen – ein Novum! Das bisher übliche Vorgehen der Vernichtung kann und darf so nicht mehr stattfinden. Stattdessen muss nun eine sinnvolle Nutzung gefunden werden. Das ist ein relevanter Schritt gegen die Ressourcenverschwendung.

  • Ebenfalls eine Premiere: Hersteller und Händler von Einwegplastikprodukten wie beispielsweise Plastikbecher können nun rechtlich aufgefordert werden, sich an den Reinigungskosten von Straßen oder Parks finanziell zu beteiligen.
  • Transparenzberichte können verlangt werden: Und noch etwas Neues: Um Wissen über den Umfang der Warenvernichtung zu erlangen, können Hersteller und Händler per Gesetz zum Verfassen eines Transparenzberichtes verpflichtet werden. Wie viel Waren vernichtet wurden, was unternommen wurde, um die Warenvernichtung zu reduzieren bzw. zu vermeiden, muss in diesem Bericht festgehalten und offengelegt werden.
  • Recyclingquoten werden umfassender: Auch auf die Konsumenten kommt etwas Neues hinzu. Sie müssen ab dem Jahr 2025 mehr Müll sortieren. Zu den bisherigen Trennungen zwischen den Abfällen Biomüll, Glas, Kunststoff, Metall und Papier kommen dann zusätzlich Sperrmüll sowie Textilien.

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