Es gilt das neue Verpackungsgesetz

Verpackungsgesetz

Wie so manches neue Jahr bringt auch dieses Änderungen. Seit dem 01.01.2019 ist das novellierte Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löste die 1991 eingeführte Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Diese verpflichtete sowohl Hersteller als auch den Handel erstmals zur Rücknahme von Verpackungen und sah zugleich eine Beteiligung an der Entsorgung vor. Bis zu dieser Verordnung waren dafür einzig die Kommunen verantwortlich.

Das Recycling zu fördern und so die Ressourcen und die Umwelt zu schonen, ist das angestrebte Ziel. Dieses Verpackungsgesetz gilt für alle, die verpackte Waren anbieten –Füllmaterial ist darin eingeschlossen. Es sind also Waren, die beim Endverbraucher Verpackungen anfallen lassen. Die Verpackungen zurückzunehmen und zu verwerten, liegt nun in der Verantwortungspflicht der Hersteller und Händler, die mehr recyclingfähige Verpackungen verwenden sollen.

Höhere Verwertungsquoten sind vorgeschrieben

Ob Glas, Papier, Karton, Pappe, Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe oder Verbundverpackungen – der Gesetzgeber hat höhere Verwertungsquoten festgelegt. Zu 80 Prozent müssen bepfandete Getränkedosen jetzt dem Recycling zugeführt werden. Ab dem Jahr 2022 sind es sogar bis zu 90 Prozent. Erheblich ist die vorgeschriebene Quote für Kunststoffverpackungen gestiegen. Sie sieht bis 2022 von den bisher 36 Prozent eine Verwertungsquote von 63 Prozent vor. EinWeg mit Pfand hat diese Zielquote längst erreicht. Und das deutlich: 97,9 Prozent der PET-Flaschen und 99 Prozent der Dosen werden bereits verwertet!

Investieren oder doch lieber nicht? Das neue Verpackungsgesetz schafft für die Recyclingbranche Klarheit, da sie nun in neue Sortier- und Recyclinganlagen investieren oder vorhandene Anlagen aufrüsten können.

Die Pfandpflicht ist erweitert

Mit dem neuen Verpackungsgesetz gilt seit 01.01.2019 die erweiterte Pfandpflicht. Das heißt: Getränkeverpackungen wie beispielsweise Fruchtschorlen, Gemüseschorlen und Mischgetränke mit einem Molkeanteil wie Energydrinks von mindestens 50 % gehören ab sofort nicht mehr in die gelbe Tonne/den gelben Sack, sondern in einen Pfandautomaten! Das beim Kauf erhobene Pfand erhalten die Verbraucher über den Leergutbon zurück.

EinWeg oder Mehrweg? Die Kennzeichnung im Handel

Das Getränkeangebot in den Supermärkten ist sehr umfangreich. Nicht immer wissen Verbraucher, ob es sich bei den Getränken um ein Einweg- oder Mehrweggetränk handelt. Auch hier greift das neue Verpackungsgesetz, da die Kennzeichnungspflicht gilt. Damit muss der Handel seit Neujahr 2019 die Konsumenten über die Hinweisschilder „EINWEG“ und „MEHRWEG“ direkt bei den entsprechenden Getränken informieren. Mit dieser vorgeschriebenen Kennzeichnung können Verbraucher ihre Kaufentscheidungen noch bewusster treffen.

Freiwillige Kennzeichnung bei EinWeg mit Pfand1

Die Getränkeindustrie und der Handel agierten längst: Beim Bundesumweltministerium präsentierten sie bereits im Sommer 2016 ihre Initiative zur freiwilligen zusätzlichen Kennzeichnung gesetzlich bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen. Der Großteil der teilnehmenden Unternehmen realisierte schon seit im Jahr 2017 die Kennzeichnung auf den Getränkeverpackungen. Durch diese freiwillige Initiative erhöhten sie unabhängig vom Gesetzgeber die Transparenz für Verbraucher.

So sieht die freiwillige Kennzeichnung bei EinWeg mit Pfand aus
Zusätzlich zum Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem-Gesellschaft (DPG) sind die bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen aller teilnehmenden Unternehmen zusätzlich mit den Informationen „Einweg“, „Pfand“ sowie die Angabe der Pfandhöhe (0,25 €) versehen.

Vorgeschrieben ist eine höhere Mehrwegquote

Mehr Mehrweg. So will es der Gesetzgeber mit dem neuen Verpackungsgesetz. Um dieses System zu stärken, ist bis Ende des Jahres 2021 eine Quote von 70 Prozent vorgesehen. Wird dieses Ziel nicht erreicht, sind allerdings keine Sanktionen geplant. Bereits die Einführung des Pfandsystems im Jahr 2003 sollte Mehrweg stärken. Es kam anders. Die Investitionen in Milliardenhöhe und zahlreiche Innovationen des Industriezweiges rund um EinWeg mit Pfand haben sich ausgezahlt. Es entstand ein vorbildlicher Wertstoffkreislauf. Leichtere Getränkeverpackungen durch Materialeinsparungen bei Dose und PET-Flasche sowie beeindruckende Recyclingquoten von bis zu 99 Prozent zeigen, dass EinWeg mit Pfand ein engagiertes System ist, das nachhaltig agiert. So lange also keine neue Ökobilanzen erstellt und publiziert werden, darf es keine Sanktionen gegen EinWeg mit Pfand geben. Zunächst müssen Fakten aktualisiert werden. Erst danach können entsprechende Regeln aufgestellt werden.

Quellenangaben

1 https://einweg-mit-pfand.de/meldung/erweiterte-kennzeichnung-bepfandeter-einweg-getraenkeverpackungen-am-markt-etabliert.html

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