EinWeg mit Pfand ohne zusätzliche Belastung des Verbrauchers

Keine Zwangsabgabe oder Getränkeverpackungssteuer

EinWeg mit Pfand erfreut sich einer hohen Verbraucherakzeptanz und ist Konsumrealität geworden. In der Diskussion um EinWeg mit Pfand und Mehrweg wird von vereinzelten Interessengruppen eine Zwangsabgabe bzw. eine Getränkeverpackungssteuer auf EinWeg mit Pfand Getränkeverpackungen gefordert, die der BGVZ mit folgender Begründung entschieden ablehnt.

Mehrbelastung von bis zu 3,98 Milliarden Euro

Die PET-EinWeg-Flasche mit Pfand hat sich im Bereich der alkoholfreien Getränke in Deutschland als meistgenutzte und -verkaufte Getränkeverpackung mit rund 16 Milliarden Einheiten etabliert. Im Jahr 2019 wurden zudem 3,9 Milliarden1 EinWeg Getränkedosen mit Pfand vom Verbraucher konsumiert. Insgesamt wurden damit 19,9 Milliarden Einheiten EinWeg mit Pfand Getränkeverpackungen vom Verbraucher gekauft. Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen aus dem Einwegpfandsystem und den hohen Absatzzahlen bedeutet eine Zwangsabgabe oder Getränkeverpackungssteuer in Höhe von bis zu 20 Cent pro Gebinde zusätzlich zur bestehenden Bepfandung eine finanzielle Mehrbelastung des Verbrauchers von bis zu 3,98 Milliarden Euro pro Jahr.

3,98 MRD. € MEHRBELASTUNG DER VERBRAUCHER DURCH GETRÄNKEVERPACKUNGSSTEUER

Getränkeverpackungssteuer
Mehrbelastung des Verbrauchers bei Einführung einer zusätzlichen Zwangsabgabe in Höhe von 20 Cent

Vertrauensverlust des Verbrauchers gefährdet die Effizienz der Pfandsysteme

Die Einführung einer Zwangsabgabe oder Getränkeverpackungssteuer würde den Verbraucher darüber hinaus massiv verunsichern und das Vertrauen in das deutsche Pfandsystem erschüttern. Die Funktionalität des EinWeg mit Pfand Systems ist jedoch insbesondere von der Akzeptanz und dem Vertrauen des Verbrauchers abhängig, um die Abfallvermeidung durch Schließung der Wertstoffkreisläufe zu gewährleisten.

Quellenangaben

1 "Getränkedose knackt fast die 4-Milliarden-Marke", Pressemitteilung veröffentlicht vom Forum Getränkedose, letzter Zugriff Juni 2020

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