Klarheit im Pfanddschungel

EinWeg mit Pfand einheitlich und einfach!

EinWeg mit Pfand: kinderleicht und erfolgreich

Seit der Einführung des Einwegpfandsystems im Jahr 2003 durch den damaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin sind etliche Jahre vergangen. Deutschlandweit fütterten Verbraucher seitdem Pfandautomaten mit unzähligen leeren EinWeg Flaschen und Dosen mit Pfand, um ihre Pfandbons zu ziehen und einzulösen. Dennoch hat nicht jeder das Einwegpfandsystem ganz durchschaut. Um nicht ratlos vor einem Pfandautomaten oder einem Kioskbesitzer zu stehen, weil dieser vielleicht gelassen die eine oder andere Rücknahme verweigert, gibt es einiges zu beachten. Hinzukommt, dass es nicht nur das gesetzliche Einwegpfandsystem gibt, sondern zusätzlich ein freiwilliges für Mehrweg  Getränkehersteller.

Wie das Pfand funktioniert

Allgemein betrachtet ist Pfand eine Sicherheit, die beim Kauf oder beim Ausleihen eines Gegenstandes beim Verkäufer bzw. Besitzer hinterlassen wird. Ist das Produkt verbraucht oder wird die Leihgabe nicht mehr benötigt, wird es zum Händler bzw. die geliehene Sache zum Besitzer gebracht. Bei der Rückgabe wird die zuvor hinterlassene Sicherheit übergeben. So ist es auch beim Pfand auf Getränkeverpackungen von EinWeg mit Pfand und Mehrweg.

Das Einwegpfandsystem wurde eingeführt, um wertvolle Ressourcen zu schonen und den Verpackungsabfall zu reduzieren, indem die für die Produktion eingesetzten Materialien wiederverwertet werden. Damit leere Getränkeverpackungen nicht im Müll landen, zahlen Verbraucher beim Kauf des Produktes einen bestimmten Betrag. Diesen Betrag erhalten sie bei der Rückgabe der leeren Verpackung zurück. Das klingt zunächst einfach. Allerdings gibt es ganz unterschiedliche Pfandarten. Und das macht es verwirrend. So existieren EinWeg mit Pfand, Glas-Mehrweg, PET-Mehrweg und zu guter Letzt Einweg ohne Pfand.

EinWeg mit Pfand: kinderleicht und erfolgreich

EinWeg mit Pfand

Die gesetzliche Grundlage für EinWeg mit Pfand seit 1991 ist die Verpackungsverordnung, welche Anfang 2019 vom Verpackungsgesetz abgelöst wird. EinWeg mit Pfand sind Getränke-PET-Flaschen und Getränkedosen, die mit dem Zeichen der Deutschen Pfandsystem GmbH, kurz DPG, gekennzeichnet sind. Leere EinWeg mit Pfand Getränkeverpackungen können an sehr vielen Stellen zurückgegeben werden. Wichtig ist, dass dort ebenfalls Flaschen aus dem gleichen Material angeboten und verkauft werden. Doch aufgepasst: Kleinere Geschäfte mit einer Fläche unter 200 Quadratmeter wie beispielsweise ein Kiosk oder ein Spätkauf müssen nur die leeren Getränkeverpackungen annehmen, die sie selbst führen.

Hinter’m Automat geht es weiter: Die Verpackungen von EinWeg mit Pfand werden im Rücknahmeautomat zerkleinert und recycelt. Befüllt werden sie erneut in den Handel gebracht und zum Verkauf angeboten.

EinWeg mit Pfand hat sich seit seiner Einführung zu einem effektivem Wertstoffkreislauf entwickelt, dass sich durch seine Transparenz und Einheitlichkeit auszeichnet und vom Verbraucher akzeptiert ist. Das ökologische Ziel der Abfallvermeidung wird damit weitestgehend erreicht.

Nur eine kleine Auswahl der über 1.500 verschiedenen Mehrweg-Flaschentypen

Mehrweg

Mehrweg-Getränkeverpackungen werden nach der Rückgabe gesäubert, befüllt und in den Handel gebracht. Statt Mehrweg kann das Etikett allerdings auch die Worte Leihflasche, Pfandflasche oder Mehrweg-Flasche enthalten. Handelt es sich um eine Glasflasche, kann sich die Kennzeichnung direkt auf dem Glas befinden. Häufig werden Mehrweg-Getränke in Glasflaschen bzw. in PET-Flaschen und in Kästen verkauft. Im Unterschied zum EinWeg mit Pfand ist das Mehrwegsystem nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr ist es ein freiwilliges System der Getränkehersteller und der Händler. Dies erklärt zugleich, warum auf Mehrweg-Flaschen unterschiedliche Pfandhöhen existieren, die das System kompliziert und verwirrend machen.

Der größte Vorteil der Mehrwegglasflasche vor ca. 30 Jahren war, dass es nur wenige Standard-(Pool)Flaschentypen gab, die von fast allen Abfüllern verwendet wurden. Daher konnten Mehrwegglasflaschen im Kreislauf wiederverwendet werden. Heute sind über 1.500 verschiedene Mehrweg-Flaschentypen im Markt sowie über 3.000 verschiedene Kästen.

Tetrapacks sind Einweg-Getränkeverpackungen

Einweg

Einweg-Getränkeverpackungen sind nicht vom Pfandsystem betroffen. Diese werden nach dem Verbrauch im gelben Sack bzw. in der gelben Tonne entsorgt. Zu erkennen sind diese Getränkeverpackungen am Grünen Punkt, z. B. Tetrapacks oder Milchtüten.

Wie das Pfandzeichen aussieht

EinWeg mit Pfand ist am Zeichen der Deutschen Pfandsystem GmbH zu erkennen. Und so sieht dieses DPG-Zeichen aus:

Mehrwegsymbole / © Arbeitskreis Mehrweg GbR und RAL GmbH

Das Zeichen für Mehrweg

Getränke von Herstellern, die sich am freiwilligen Mehrweg-Pfandsystem beteiligen, sind an diesem Zeichen zu erkennen.

© Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH

Einweg und der Grüne Punkt

Der Grüne Punkt kennzeichnet Getränkeverpackungen ohne Pfand, die im gelben Sack bzw. der gelben Tonne entsorgt werden.

Welche Getränke überhaupt pfandpflichtig sind

Nicht auf jedes Getränk wird ein Pfand erhoben. Die im Jahr 1991 eingeführte und im Jahr 2005 aktualisierte Verpackungsordnung gibt die pfandpflichtigen Getränke genau vor. Zu diesen gehören Bier sowie Biermischgetränke, Wasser, also Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure, Quellwasser, Heilwasser und Tafelwasser. Wasser, das einen Zusatz wie beispielsweise ein Aroma enthält, fällt ebenfalls unter die Pfandpflicht. Zusätzlich sind Erfrischungsgetränke wie Cola, Limonade, spezielle Fruchtsaftgetränke, Energy-Drinks sowie Bittergetränke pfandpflichtig – ganz gleich, ob diese mit oder ohne Kohlensäure angeboten werden. Auch für Eistee und Kaffeegetränke, die kalt getrunken werden, und für diätische Getränke wird ein Pfand fällig. Die Ausnahme bilden Getränke, die nur für Babys und Kleinkinder auf den Markt gebracht werden. Alkoholische Mischgetränke fallen unter die Pfandpflicht, sobald diese in Einwegverpackungen verkauft werden.

Für Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure sowie für Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 % kommt ab Neujahr 2019 ebenfalls ein Pfand hinzu.

Auf Saft kann ein Pfand erhoben werden, sobald der Getränkehersteller am freiwilligen Mehrwegsystem teilnimmt. Um Klarheit zu gewinnen, hilft ein Blick auf die jeweilige Flasche. Getränke, die in einem Karton abgefüllt sind, fallen aktuell nicht unter die Pfandpflicht. Getränke wie Wein, Spirituosen und Molkereiprodukte sind wie Getränke in großen Flaschen mit einem Inhalt von mehr als drei Litern nicht von der Pfandpflicht betroffen.

Wie hoch das Pfand ist

Das auf Getränkeverpackungen erhobene Pfand ist nicht einheitlich – zumindest, wenn es sich bei der Getränkeverpackung nicht um EinWeg mit Pfand handelt. Für diese wird beim Kauf ein Pfand in Höhe von 0,25 € fällig.

Die Pfandhöhe bei Mehrweg im Überblick

Wer das Pfand annehmen muss

Für die Annahme leerer Getränkeverpackungen von EinWeg mit Pfand gibt es seit dem 01. Mai 2006 eine vorgeschriebene Rücknahmepflicht. Das heißt, der Händler muss diese annehmen, ganz gleich, ob diese tatsächlich bei ihm verkauft wurden. Verkauft dieser hingegen ausschließlich Getränke in PET-Flaschen, nicht jedoch in Glasflaschen, in Dosen oder in Kisten, muss er diese nicht annehmen. Schließlich ist das DPG-Pfandsystem ein EinWeg-Pfandsystem. Doch aufgepasst, ist nicht klar ersichtlich, dass es sich um eine Pfandflasche handelt, weil beispielsweise das Etikett zerstört ist, besteht kein Pfandanspruch! Getränke in Mehrweg-Verpackungen werden von den Händlern entgegengenommen, die freiwillig an diesem Pfandsystem teilnehmen.

Zurück